Bankrecht
Beratung, außergerichtliche Vertretung und Vertretung vor den Zivilgerichten in allen bankrechtlichen Angelegenheiten wie:
- Beratung und Vertretung im Rahmen von Verbraucherdarlehen insbesondere bei Kreditkündigung, Sittenwidrigkeit von Bürgschaften und Mitverpflichtung insbesondere nahe stehender Personen (Ehegatten, Kinder, Eltern), Kredite für Immobilien
- Prüfung und Geltendmachung von Widerrufsrechten
- Beratung und Vertretung im Bereich der Kreditsicherung, insbesondere durch Grundschulden, Bürgschaften, Sicherungsübereignungen und -abtretungen, Pfändungen, Bankgarantien
- Geltendmachung von Ansprüchen bei Restschuldversicherungen,
- Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwertung von Sicherheiten
- Beratung im Rahmen von und Durchführung von Zwangsversteigerungs-verfahren/Teilungsversteigerungsverfahren
- Gestaltung von Darlehens- und Sicherungsverträgen