Bankrecht

Beratung, außergerichtliche Vertretung und Vertretung vor den Zivilgerichten in allen bankrechtlichen Angelegenheiten wie:

  • Beratung und Vertretung im Rahmen von Verbraucherdarlehen insbesondere bei Kreditkündigung, Sittenwidrigkeit von Bürgschaften und Mitverpflichtung insbesondere nahe stehender Personen (Ehegatten, Kinder, Eltern), Kredite für Immobilien
  • Prüfung und Geltendmachung von Widerrufsrechten
  • Beratung und Vertretung im Bereich der Kreditsicherung, insbesondere durch Grundschulden, Bürgschaften, Sicherungsübereignungen und -abtretungen, Pfändungen, Bankgarantien
  • Geltendmachung von Ansprüchen bei Restschuldversicherungen,
  • Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwertung von Sicherheiten
  • Beratung im Rahmen von und Durchführung von Zwangsversteigerungs-verfahren/Teilungsversteigerungsverfahren
  • Gestaltung von Darlehens- und Sicherungsverträgen
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