Handels- und Gesellschaftsrecht
Beratung, außergerichtliche Vertretung sowie Vertretung vor den Zivilgerichten in allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten wie z.B.:
- Rechtswahl bei der Gesellschaftsgründung
- Haftungsfragen in der Gründungsphase
- Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
- Fragen der Organhaftung
- Gestaltung, Ausarbeitung und Änderung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
- Anstellungsverträge für Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeiter
- Einrichtung von Beiräten und Aufsichtsräten
- Erstellung von Geschäftsordnungen
- Beratung von Geschäftsführern, Vorständen, Beiräten/Aufsichtsräten und Gesellschaftern
- Vorbereitung und beratende Begleitung von Gesellschafterversammlungen
- Fragen der Wirksamkeit von Beschlüssen, einstweiliger Rechtsschutz und Anfechtungsklagen
- Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen, Gesellschafterdarlehen, Rangrücktritt
- Übertragung von Geschäftsanteilen
- Veräußerung und Kauf von Unternehmen als Asset- oder Share-Deal
- Umwandlung von Gesellschaften
- Unternehmensnachfolgeregelungen
- Liquidation und Auseinandersetzung.