Bau- und Architektenrecht
Beratung, außergerichtliche Vertretung und Vertretung vor den Gerichten in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten wie:
- Gestaltung von Bau- und Architektenverträgen für Bauvorhaben sowie AGB
- Vertretung und Beratung von Bauherren und Bauunternehmern vor deutschen Gerichten
- Beratung und Vertretung in Fragen des Bauordnungs-, Bauplanungs- und Erschließungsrechts
- Beratung und Vertretung in Fragen des privaten Baurechts und des Architektenrechts
- Verteidigung gegen und Geltendmachung von
- Werklohnforderungen,
- Gewährleistungsansprüchen,
- Architektenhonorarforderungen,
- Architektenhaftungsansprüche,
- Mangelbeseitigungskosten.
- Durchführung von außergerichtlichen und gerichtlichen Beweisverfahren, um mit Hilfe eines Gutachtens Mängel am Bauwerk und deren Beseitigungsmöglichkeit festzustellen
- Gestaltung und Überprüfung von Bauverträgen für Bauherren, Generalunternehmer, Nachunternehmer, Subunternehmer, Architekten und Projektsteuerer
- Außergerichtliche Beratung und Betreuung von Bauträgermaßnahmen für den Bauträger und den Käufer