Grundstücks- und Immobilienrecht
Das Grundstücksrecht befasst sich mit sämtlichen Rechtsfragen rund um die dinglichen Rechte an Grundstücken wie etwa Nießbrauch, Wegerecht oder das Wohnrecht. Gegenstand des Immobilienrechts ist der An- und Verkauf von Grundstücken, Häuser und/oder Wohnungen. Die häufigsten Streitigkeiten treten dabei vor allem in den Fällen auf, in denen Mängel erst später entdeckt werden. Dem kann in den meisten Fällen durch rechtzeitige anwaltliche Beratung vor dem Kauf vorgebeugt werden. Zugute kommt den Mandanten hierbei auch unsere langjährige Erfahrung im Bereich des öffentlichen und privaten Baurechts. Ebenso fällt unter das Immobilienrecht das Maklerrecht.
- Beratung und Vertretung in Fragen des Erwerbs und Verkaufs von privaten und gewerblichen Immobilien
- Prüfung und Gestaltung von Grundstückskaufverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
- Beratung bei der Regelung des Gebrauchs von Immobilien
- Unterstützung bei der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Nachbarschaftsverhältnis
- Prüfung von öffentlichen Forderungen wie etwa Anlieger- und/oder Erschließungsbeiträge