Handels- und Gesellschaftsrecht

Beratung, außergerichtliche Vertretung und Vertretung vor den Zivilgerichten in allen handels- und gesellschaftrechtlichen Angelegenheiten wie:

  • Rechtswahl bei der Gesellschaftsgründung
  • Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
  • Gestaltung, Ausarbeitung und Änderung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
  • Haftungsfragen in der Gründungsphase
  • Anstellungsverträge für Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeiter
  • Einrichtung von Beiräten und Aufsichtsräten
  • Erstellung von Geschäftsordnungen
  • Beratung von Geschäftsführern, Vorständen, Beiräten/Aufsichtsräten und Gesellschaftern
  • Vorbereitung und beratende Begleitung von Gesellschafterversammlungen
  • Fragen der Wirksamkeit von Beschlüssen, einstweiliger Rechtsschutz und Anfechtungsklagen
  • Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen, Gesellschafterdarlehen, Rangrücktritt,
  • Fragen der Organhaftung
  • Übertragung von Geschäftsanteilen
  • Veräußerung und Kauf von Unternehmen als Asset- oder Share-Deal
  • Umwandlung von Gesellschaften
  • Liquidation und Auseinandersetzung
  • Unternehmensnachfolgeregelungen
Zurück zur Übersicht