Arbeitsrecht-Beratung

Sowohl das kollektive als auch das individuelle Arbeitsrecht spielen im Arbeitsalltag eine große Rolle. Während sich das kollektive Arbeitsrecht mit den Rechten der Arbeitnehmerschaft als Gesamtheit befasst, geht es im Individualrecht um die Belange zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In diesem Bereich gibt es die meisten Rechtsstreits und im Folgenden werden wir uns darauf konzentrieren. Im Arbeitsrecht können beide Seiten bei Unklarheiten – oder besser noch, bereits zur Vermeidung von Zweifelsfällen und ungenauen Sachlagen – Arbeitsrecht-Beratung bei einem erfahrenen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt einholen.

Wir bieten Beratung, außergerichtliche Vertretung und Vertretung vor den Arbeitsgerichten in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wie:

  • Kündigungsschutz
  • Abfindung
  • Vergütung
  • Urlaub
  • Mutterschutz
  • Schwerbehinderung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Recht der betrieblichen Altersversorgung
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitsförderungsrecht

Außerdem bieten wir die Gestaltung von einzel- und kollektivvertraglichen Vereinbarungen wie:

  • Arbeitsverträge
  • Verträge für freie Mitarbeiter
  • Betriebsvereinbarungen
  • Interessenausgleich
  • Sozialplan

Individualrecht: Tätigkeitsfelder für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Viele der Tätigkeitsbereiche im Arbeitsrecht beziehen sich gleichermaßen auf beide Vertragspartner, Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Während jedoch Arbeitgeber von ihrer langjährigen einschlägigen Erfahrung profitieren können, sind es oftmals die Arbeitnehmer, die zur Klärung ihrer Belange einen Rechtsanwalt konsultieren. Es ist für beide Seiten jedoch von Vorteil, wenn sie sich vor dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ausführlich beraten lassen. Das Tagesgeschäft im Arbeitsrecht ist vielseitig und umfangreich. Von der Erstellung von Arbeitsverträgen bis hin zur Überprüfung von Arbeitszeugnissen reicht das Leistungsspektrum. Die Vertretung vor dem Arbeitsgerichten in Kündigungsschutzverfahren, Verhandlungen über Abfindungssummen und Aufhebungsverträge oder die Beratung bei erteilten Abmahnungen sind die Hauptanliegen, mit denen Arbeitnehmer einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Prävention durch Arbeitsrecht-Beratung

Bereits vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages wird sich die Konsultation des Rechtsanwalts lohnen. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es gleichermaßen hilfreich, wenn alle Punkte und Klauseln im Arbeitsvertrag juristisch einwandfrei formuliert sind. So werden Missverständnisse vermieden. Kommt es später zu Streitigkeiten, sind die rechtlichen Ansprüche rasch zu klären.

Abmahnungen sind ein wichtiger Aspekt im Berufsalltag, dem oft nicht ausreichend Beachtung geschenkt wird. Gegen zu Unrecht erteilte Abmahnungen sollte vorgegangen werden, denn sie können bei Fortbestehen die Basis einer späteren, zu Recht erfolgten Kündigung werden.

Wird eine Kündigung ausgesprochen, heißt es für Arbeitnehmer schnell zu handeln. Nur innerhalb einer Drei-Wochen-Frist kann sie durch eine Kündigungsschutzklage angefochten werden, falls sie zu Unrecht erfolgt ist.

Die Kündigung bzw. Auflösung eines Arbeitsverhältnisses zieht weitere arbeitsrechtliche Angelegenheiten nach sich. Vielfach geht es im Anschluss um die Zeugniserteilung. Versteckte Formulierungen im Arbeitszeugnis, die dem Arbeitnehmer bei der Suche nach einer Neuanstellung schaden könnten, wollen erkannt und abgeändert werden.

Im Detail: Leistungen im Arbeitsrecht

Im Rahmen unserer Arbeitsrecht-Beratung prüft ein Rechtsanwalt Ihren Arbeitsvertrag dahingehend, ob keine Knebelklauseln enthalten sind und die einzelnen Vertragspassagen dem geltenden Recht entsprechen. Ferner wird geklärt, ob eine darin enthaltende Befristung rechtmäßig ist. Wichtig für Arbeitnehmer ist auch, dass bei tarifgebundenen Arbeitsverträgen die korrekte Eingruppierung vorgenommen wird. Nicht jeder Arbeitsvertrag sollte und muss unverzüglich unterschrieben werden, das Recht auf Bedenkzeit oder Überprüfung sollte dem Arbeitnehmer gewährt werden.

Abmahnungen und Kündigung sind mit besonderer Vorsicht zu betrachten, denn sie entscheiden oft nicht nur über die berufliche Laufbahn des Arbeitnehmers. Wer seine Arbeitsstelle verliert, hat auch privat mit nicht unerheblichen Konsequenzen zu rechnen. Wurde dem Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilt, sind zwei Kriterien wichtig: Die Abmahnung muss sowohl was die darin enthaltenen Vorwürfe angeht überprüft werden, als auch im Hinblick auf die formellen Vorgaben.

Dies gilt auch für eine ausgesprochene Kündigung, sei es eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung. Ein Rechtsanwalt überprüft, ob die Kündigung rechtens ist. Bei einer ausserordentlichen oder personenbebedingten Kündigung müssen nachweisbare Gründe im Verhalten oder in der Person dagegensprechen,, den Arbeitnehmer aufgrund seines Verhaltens weiter zu beschäftigen. Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann eine Sozialauswahl erforderlich werden, wenn mehrere Arbeitnehmer die gleiche oder eine ähnliche Arbeit verrichten.

Vor dem Arbeitsgericht herrscht keine Anwaltspflicht. Dies bedeutet, im Prinzip kann sich jeder Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess selbst vertreten. Allerdings ist dies allein schon aus Gründen der Chancengleichheit nicht ratsam. Arbeitgeber verfügen in der Regel bereits über tiefere Kenntnisse im Arbeitsrecht. Ein Anwalt kann zudem für seinen Mandanten mehr erreichen, wie z.B. eine Aufhebung des Arbeitsvertrages gegen Zahlung einer Abfindung. Welcher individuelle Weg für den einzelnen Arbeitnehmer sinnvoll ist, ist Inhalt einer anwaltlichen Beratung.

Wird seitens des Arbeitgebers gekündigt, ist die Überprüfung und gegebenenfalls die Einreichung einer Kündigungsschutzklage noch aus einem weiteren Grund wichtig: Die meisten Arbeitnehmer stehen hier erst einmal ohne neuen Arbeitsplatz da und müssen Arbeitslosengeld beantragen. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung z.B. wegen eines Verstoßes gegen den Arbeitsvertrag, aber auch bei Aufhebungsverträgen droht die Verhängung einer Sperre durch die Agentur für Arbeit. Ob und wie diese unangenehmen Folgen vermieden werden können, kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in einer Beratung darstellen (siehe unsere Leistungen oben).

Arbeitsrecht-Beratung: Leistungen für Arbeitgeber

Neben der Mitwirkung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen ist es die Abfassung von Abmahnungen und Kündigungen, für die die anwaltliche Kompetenz ausschlaggebend sein kann. Auch Fragen des Arbeitsschutzes, des Gesundheitsschutzes und des Datenschutzes gehören zu den Kernaufgaben im Arbeitsrecht.

Ferner sind im Leistungsspektrum anstehende Verhandlungen mit dem Betriebsrat, auch im Rahmen einer Einigungsstelle, ein wichtiger Anlass, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Im besonderen Maße gilt dies bei Insolvenzen, Betriebsübergängen und größeren Umstrukturierungen wie Outsourcing oder die Verlagerung von Betriebsteilen auf Tochtergesellschaften.

Arbeitsrecht-Beratung: Kosten

Vor allem für Arbeitnehmer können die entstehenden Kosten im Arbeitsrecht eine existenzielle Rolle spielen. Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, die das Arbeitsrecht beinhaltet, ist in der Regel gut bedient. Selbstzahler profitieren von der limitierten Erstberatungsgebühr, die bei einer weiteren Vertretung auf die entstehenden Kosten angerechnet werden. Wer mittellos ist, kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzung Beratungshilfe und dadurch eine kostenlose Beratung erhalten. Für einen folgenden Prozess wird in der Regel Prozesskostenhilfe bewilligt. Hier werden die Anwalts- und Gerichtskosten von der Staatskasse verauslagt, die Rückzahlung erfolgt in Raten, teils wird sie erlassen.

Bei Rechtsstreiten in I. Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Kosten selber. Hier gilt der Grundsatz, der vor Amts- und Landgerichten herrscht, dass der Verlierer zahlt, nicht. Diese sonst übliche Kostenübernahme kommt erst in der II. Instanz vor dem Landesarbeitsgericht zum Tragen.

Unsere ANSPRECHPARTNER für Arbeitsrecht

Werner Eicks • Kanzlei MEW
Werner Eicks

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:
Arbeitsrecht, Erbrecht

Alexander Welter • Kanzlei MEW
Alexander Welter

Rechtsanwalt

Tätigkeitsschwerpunkte:
Arbeitsrecht, Erbrecht und
allgemeines Zivilrecht

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